Schwerbehindertenrecht
Wir prüfen und beurteilen für Sie den Grad der Behinderung bzw. der Schädigungsfolge, denn erst ab Anerkennung eines Grades der Behinderung in Höhe von 50 sind Sie anerkannt schwerbehindert.
- Antragstellung
- Grad der Behinderung
- Nachteilsausgleiche bzw. Merkzeichen
- medizinische Gutachten
- Schwerbehindertenausweis
- Kündigungsschutz, Integrationsamt, Zustimmung
- Sonderurlaub
- Heilungsbewährung, Herabstufung
- Frühverrentung