Im Rechtsgebiet Sozialrecht vertreten wir Sie, wenn zum Beispiel
- Rentenansprüche jeglicher Art zu klären sind,
- ein Pflegefall vorliegt und die Anerkennung eines Pflegegrades zu klären ist,
- Ansprüche auf Arbeitslosengeld (ALG I) oder Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben geklärt werden müssen,
- Sie Grundsicherung erhalten und Sie Hilfe bei Problemen mit Behörden, Jobcentern und Arbeitsagenturen benötigen,
- Sie als Eltern sich nicht mehr alleine versorgen können und ein Elternunterhalt unter Kindern und Geschwistern zu klären ist.
Dabei treten wir für Sie mit den zuständigen Behörden, Jobcentern und Arbeitsagenturen in Kontakt. Außerdem regeln wir im Rahmen Ihres Mandats Sachverhalte mit den Versicherungen, wie zum Beispiel mit Rentenversicherungen, Pflegeversicherungen oder der Künstersozialversicherung.
Je nachdem, in welchem Bereich wir für Sie als Anwälte tätig werden, kommen verschiedene Teilgebiete des Sozialrechts zur Anwendung.